Beispiele

1. Rausschmiss der Tochter?!

An der Mediation beteiligt sind eine geschiedene Frau (40), die mit ihrer Tochter aus erster
Ehe (16) und einem neuen Partner (45) zusammen lebt. Die Frau hat das Sorgerecht.

 Im Vorfeld findet  ein jeweils getrenntes, intensives Gespräch mit der Mutter und der Tochter statt. Ziel der Gespräche ist es auszuloten, ob eine Mediation sinnvoll erscheint und ob beide Seiten bereit sind, sich auf dieses Verfahren einzulassen.

 Am Anfang der Mediation werden die Gesprächsregeln ausführlich erörtert. Vor allem der Hinweis auf die gegenseitige Wertschätzung und auf das Ausredenlassen erscheinen dem Mediator wichtig aufgrund früherer Streiterfahrungen von Mutter und Tochter (ständiges Unterbrechen, schreien, rauslaufen...).

 Die Mutter beginnt auf eigenen Wunsch die Konflikterörterung. Sie kommt mit der Tochter einfach nicht mehr zurecht. Diese kommt und geht wann sie will, bringt ihren Freund mit, ohne sie zu informieren (deshalb z.B. unliebsame, überraschende Begegnungen morgens an der Badezimmertür...), hinterlässt in ihrem Zimmer sowie im ganzen Haus Chaos, kümmert sich nicht mehr um ihr Kaninchen, ist schulisch schlecht, legt sich mit den Lehrern an usw. Die gehbehinderte Mutter ist mit den Nerven fertig. Sie will und kann mit der Tochter nicht mehr zusammenleben. Aber auch der leibliche Vater, der wieder geheiratet hat, möchte die Tochter nicht nehmen. So bleibt evtl. eine Tante, die bereit wäre, die Heranwachsende noch zwei Jahre zu übernehmen.

 Die Tochter hat während der Schilderung große Mühe, ruhig zu bleiben. Immer wieder muss sie an die Gesprächsregeln erinnert werden und daran, dass sie auch bald drankommt. Aus ihrer Sicht hat sie eine Rabenmutter, was mit dem angekündigten Rausschmiss bewiesen wäre. Sie wird rumkommandiert, wie ein kleines Kind behandelt. Die Mutter führt immer ihre Gehbehinderung als Argument für verlangte Hilfeleistungen ins Feld. Auch ist, aus der Sicht der Tochter, die Mutter inkonsequent. Mal wird ihr etwas erlaubt oder eine Zusage gemacht, dann wird es wieder zurückgezogen.

 In der Konflikterhellung wird deutlich, dass die beiden ohne Mediator das Gespräch schon dutzende Male abgebrochen hätten. Einmal verlässt die Tochter wütend das Zimmer, kommt aber nach wenigen Minuten wieder. Zum ersten Mal können die beiden zusammenhängend ihre Perspektive darstellen. Es fällt ihnen schwer, aufeinander zu hören. Das Spiegeln ihrer Gefühle wird zur schwierigen Hauptaufgabe des Mediators. Dabei wird immer deutlicher, dass die beiden vom anderen zutiefst die Anerkennung vermissen. Auf die Frage „Was wollt ihr wirklich?“ antworten beide ganz ähnlich: Eigentlich wollen wir zusammenbleiben, aber nicht unter diesen Umständen.

 Aber mit diesem gemeinsamen Bedürfnis und seiner Artikulation ist der Bann gebrochen und der Weg frei für die Suche nach Lösungen. Die Mutter erkennt in der vehementen Reaktion auf den drohenden Rausschmiss, dass sie ihrer Tochter keineswegs gleichgültig ist. Die Tochter realisiert zunehmend, welche Mühe ihr Verhalten der Mutter macht. Nach einer Stunde kommt ganz unvermutet der Lebenspartner der Frau früher von einer Dienstreise nach Hause. Der Mediator entschließt sich, die Mediation fortzusetzen und den Mann einzubeziehen. Er ist als „Nichtvater“ in einer schwierigen Position, hat wenig Autorität und versucht, sich aus der „Schusslinie“ zu halten. Er trägt wenig zum Konflikt bei, kann aber auch wenig vermitteln.

 Die drei stellen fest, dass sie noch einen Versuch machen möchten, ihre Beziehungsprobleme in den Griff zu bekommen. Das Gespräch hat ihnen deutlich gemacht, dass sie viel zu verlieren haben. In der Lösungsphase konzentriert sich der Prozess einerseits auf die Handhabung alltäglicher Regularien, andererseits auf die Frage des grundsätzlichen Umgangs miteinander.

 Folgendes Ergebnis wird festgehalten:
Als Grundprinzip des Zusammenlebens soll die neu kennen gelernte Regel der gegenseitigen Wertschätzung angewandt werden. Alle drei möchten in Zukunft so miteinander umgehen wie es den „normalen Höflichkeitsregeln“ entspricht und sich nicht wie bisher im familiären Umfeld gehen lassen. Dazu gehört: einander ausreden lassen, aufeinander hören, keine inszenierten Kräche, kein Rumschreien, das Entwickeln einer Küchen- und einer Putzordnung. Der Mediator wird von den beiden Parteien ein halbes Jahr lang einmal im Monat angerufen. Bei Bedarf sollen weitere Gespräche stattfinden.

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 Es wurde ein Weg beschritten der vielleicht zunächst banal und selbstverständlich erscheint, auf den man aber kommen muss. Er entstand aus der Erkenntnis der betroffenen Parteien, dass sie mit Fremden pfleglicher umgegangen sind als mit den nächsten Angehörigen.

 Zur allgemeinen Überraschung (auch des Mediators) hat dieses nur zweistündige Gespräch eine „kopernikanische Wende“ eingeleitet. Mutter und Tochter haben inzwischen ein sehr herzliches Verhältnis, das von Rücksichtnahme auf beiden Seiten geprägt ist. Auch der Lebenspartner der Mutter kann sich auf dieser Ebene der gegenseitigen Wertschätzung viel konstruktiver einbringen als auf der Ebene der familiären Rücksichtlosigkeit.

 Offenbar war am Ende der pubertären Phase der Tochter die Zeit reif für diesen Prozess. Sie erlebte, ernst genommen zu werden (über das Gespräch hinaus). Dies und das Wissen, doch angenommen zu sein, halfen ihr aus dem Loch heraus. Die Mutter, die dem Ausgeflipptsein der Tochter hilflos gegenüber stand, konnte ebenfalls eine neue Rolle übernehmen, nämlich die der mütterlichen Begleiterin statt der mütterlichen Kontrolleurin. So wandelte sich der Teufelskreis der gegenseitigen Verletzungen zu einem Kreis der immer besser gelingenden Annahme. Methodisch war es für den Mediator schwierig, nicht selber in eine Vaterrolle zu schlüpfen, was sicher verheerende Folgen für den Prozess gehabt hätte. Es galt, neutral zu bleiben und die gegenseitigen Bedürfnisse, aber auch Hoffnungen geduldig herauszuarbeiten. Im Ernstnehmen beider Seiten lag der Schlüssel zum Erfolg, zu dem die Parteien das meiste selber beitrugen.
 

2. Wie du mir, so ich dir

Geschiedenes Ehepaar, ca. 32/35 Jh alt. Zwei Kinder (10/15 Jh) leben bei der Mutter, die das Sorgerecht hat.

Während die Frau einen nach außen relativ lockeren Eindruck macht (Scheidung ging von ihr aus), wirkt der Mann sehr angespannt, wortkarg, verschlossen. Nach Informationen der Familien-
beraterin, die mit dem Fall nicht weiterkam, scheint der Mann suizidgefährdet.

Seine Darstellung: Er steht wegen Unterhaltszahlungen unter großem Druck... keine Perspektive, da arbeitslos (Bauingenieur)... hat Unterhalt z.T. einbehalten, um Druck auf seine Frau auszuüben wegen des gemeinsam erarbeiteten Hauses, das auf ihren Namen läuft. Er fordert einen Zugewinnausgleich in Höhe von EUR 50.000. Er möchte eine „Lösung für immer“, ist bereit einen Dauerauftrag zu tätigen, wenn das Hausproblem gelöst wird.

Ihre Darstellung: Sie beklagt ihre Planungsunsicherheit. Mal kommen Zahlungen, mal nicht. Einmal musste bereits bei ihm gepfändet werden. Sie erkennt das Problem des Zugewinns grundsätzlich an, seine Forderung erscheint ihr bei weitem überzogen.

Im Laufe der Konflikterhellung wird deutlich, dass der frühere Ehekrieg fortgesetzt wird. Machthebel der Frau ist das Haus, Machthebel des Mannes die Unterhaltszahlungen. Aufgrund mangelnden gegenseitigen Vertrauens (viele verletzende Erfahrungen werden genannt) wagt es keiner nachzugeben: Würde sie ihn auszahlen, wäre sie nicht sicher, wie es mit den Unterhaltszahlungen weitergeht.  Würde er regelmäßig zahlen, käme es im Hinblick auf das Haus zu keiner Einigung.

Durch das Herausarbeiten und durch die Visualisierung der Forderungen/ Wünsche/ Interessen und durch Verbalisieren der Machtmechanismen durch die Parteien kommt es zu einer Bewusstwerdung des bestehenden Teufelskreises. Beide Seiten sind in der Lage, ihre bisherige Fixierung auf eigene Verletzungen, Misstrauen und Existenzängste zu erkennen und zu verbalisieren, wobei sich der Mann sehr schwer tut und Formulierungshilfen benötigt. Beide Seiten erkennen langsam (immer wieder in den alten Streit und in alte Aufrechnungen zurückfallend), dass sie wichtige Grundbedürfnisse teilen: Beide möchten Klarheit, Sicherheit und faire Lösungen, die ihnen und den Kindern „Luft zum Leben” lassen.

Folgendes Ergebnis wird schriftlich festgehalten:
1. Der Mann bekommt EUR 25.000 für seinen Hausanteil. Das Geld wird acht Jahre gestundet und bis dahin grundbuchlich abgesichert.
2. Der Mann erklärt sich bereit, die Unterhaltszahlungen pünktlich zu leisten. Die Frau ist durch das gestundete Vermögen des Mannes abgesichert.
3. Der Mann ist bereit, die ausstehenden Unterhaltszahlungen für die Kinder von EUR 1.200 innerhalb von zwei  Wochen zu überweisen.
4. Nach zwei Jahren soll ein Termin zur Re-Evaluation stattfinden.

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Beide Parteien waren während der Mediationsphase in engem Kontakt zu ihren jeweiligen Rechtsanwälten.

Die Einigung wurde möglich, weil das Grundbedürfnis Sicherheit für beide Seiten zur Zufriedenheit gelöst wurde. Der Vorschlag der grundbuchlichen Eintragung kam vom Mann, der damit seine eigene Absicherung im Blick hatte. Die Frau erkannte, dass sie auf diese Weise ebenfalls eine Sicherheit behielt. Die Einigung schaffte Klärung bezüglich des Hauses. Allerdings setzt die Vereinbarung weiterhin guten Willen auf beiden Seiten voraus. Es wurde beiden Seiten klar, dass aufgrund der gemeinsamen Kinder eine abschließende „ewige“ Lösung nicht möglich ist.

Die Medianten waren mit dem Ergebnis zufrieden. Sie äußerten sich positiv über die Möglichkeit, den Konflikt selbständig zu lösen, was sie nicht für möglich gehalten hatten. Sie waren überrascht, dass dies in so kurzer Zeit geschah (2 Sitzungen) und führten dies darauf zurück, dass der Mediator das Gespräch nach vorne richtete und nicht alle alten Konflikte aufzuarbeiten versuchte. Im Gegensatz zu den bisherigen Therapieversuchen wäre dieser Ansatz produktiver und leichter annehmbar gewesen. Beide Parteien. äußerten die Absicht, bei zukünftigen Konflikten wieder die Mediation in Anspruch nehmen zu wollen.

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